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VIFA Unterstützungskasse GmbH

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: Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtungen, die nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) durch Zuwendungen und die hierauf erwirtschafteten Erträge finanziert, um die betriebliche Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer durchzuführen.

Aufgrund der gesetzlichen Definition ist ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen gegen die Unterstützungskasse ausgeschlossen. Sind die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse bei einem Versicherer in gleicher Höhe kongruent rückgedeckt, so handelt es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse.

Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsabsicherung zu. Dabei erfolgt die Zusage über den Versorgungsträger Unterstützungskasse. Das Versorgungsrisiko wird vom Arbeitgeber auf einen externen Träger ausgelagert. Der Versorgungsberechtigte erhält im Versorgungsfall die Rentenleistungen direkt von der Unterstützungskasse. Die Zuwendungen leistet der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse. Durch die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung sind die Leistungen sowohl gesichert, als auch ausfinanziert.



Vor allem kleinere und mittlere Betriebe sind daran interessiert, ihre Personalbuchhaltung nicht mit weiteren Aufgaben zu belasten. Hier zeigt sich die besondere Stärke der Unterstützungskasse, denn sie übernimmt für den Arbeitgeber alle administrativen Aufgaben. Und dies auch in der späteren Leistungsphase.

Für den Arbeitgeber lohnt sich die Unterstützungskasse in verschiedener Hinsicht. Nicht nur, dass er seinen Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge bietet, er selbst spart außerdem Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungsaufwand.